Die Lücke im System: Hilfesysteme im Austausch über schwer erreichbare Jugendliche

Wenn die Jugendhilfe in Familien mit Gewalt, Schulabsentismus und strafrechtlich relevanten Handlungen zur Krisenintervention wird, stößt sie häufig an ihre Grenzen – ebenso wie das Jugendamt, die Polizei und die Jugendgerichtshilfe. Diese Akteure kamen kürzlich in den Räumlichkeiten von Startklar Ebersberg zu einem gemeinsamen Fachgespräch zusammen.

An den Schnittstellen entsteht die Lücke

Anhand anonymisierter Fallbeispiele diskutierten die Beteiligten intensiv, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen und wo diese enden. Dabei zeigte sich: Jedes Hilfesystem unterliegt eigenen gesetzlichen Vorgaben, Zuständigkeiten und Ressourcen. Genau an den Schnittstellen dieser Systeme entsteht jedoch eine Lücke.

Im Mittelpunkt stand die Frage: Wie geht man mit Jugendlichen um, die keine Hilfe annehmen wollen? Die weder durch Gespräche noch durch Konsequenzen erreichbar sind? Häufig können oder wollen Eltern keine klaren Grenzen setzen und werden nicht selten selbst zu Opfern ihrer Kinder. Sie erstatten aus Angst, Überforderung oder Loyalität keine Anzeigen oder verfolgen diese nicht konsequent. Gleichzeitig bleibt die Polizei oft handlungsunfähig, solange keine eindeutig strafrechtlich relevanten Tatbestände vorliegen. Kommt es doch zu Anzeigen, begrenzen knappe Ressourcen der Justiz die Reaktionsfähigkeit: Zwischen Tat und Verhandlung vergehen Monate oder gar Jahre. Der erzieherische Effekt: nahezu null.

Dabei ist wichtig zu betonen: Nur sehr wenige Jugendliche werden zu Intensivtätern. Die Mehrheit bewegt sich mit ihren Grenzüberschreitungen im Bereich der sogenannten „normalen jugendlichen Delinquenz“. Weniger bekannt ist jedoch auch, dass auch unter 12-Jährige zur Verantwortung gezogen werden können – zwar nicht strafrechtlich, aber zivilrechtlich. So können etwa bei Körperverletzungen Krankenkassen Regressforderungen stellen, die für Jugendliche und ihre Familien schnell fünfstellige Beträge erreichen.

Zusammenarbeit als Schlüssel

Die Beteiligten hoben den Schulterschluss zwischen Polizei und Jugendhilfe positiv hervor. In gemeinsamen Fällen können sie bereits im Vorfeld sinnvolle und pädagogisch vertretbare Konsequenzen abstimmen. Ein weiterer wichtiger Ansatz liegt in der intensiven Elternarbeit nach dem Konzept der „Neuen Autorität“, mit dem Ziel, elterliche Handlungssicherheit zu stärken sowie klare Regeln und Grenzen konsequent umzusetzen.

Dennoch bleibt die Lücke bestehen – und damit die Frage, wer künftig für Jugendliche zuständig ist, die keinerlei Rahmen akzeptieren, sich selbst oder andere gefährden und durch bestehende Systeme nicht erreicht werden. Ebenso offen ist, wie diese Jugendlichen präventiv besser aufgefangen werden können. Eine Herausforderung, die weit über einzelne Institutionen hinausgeht und letztlich eine gemeinsame Verantwortung von Familien, Jugendhilfe, Justiz und Politik darstellt.

Elisabeth Staber, Startklar Rosenheim-Ebersberg