Schulbegleitung
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Teilhabeassistenz in der Schule: Schulbegleitungen
Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, eine Regelschule an ihrem Wohnort zu besuchen – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet uns, dieses Recht zu verwirklichen und eine inklusive Gesellschaft zu fördern.
Eine Möglichkeit, um die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen an Schulen sicherzustellen, sind Teilhabeassistenzen im Bereich Schule. Wir sprechen in diesem Zusammenhang von Schulbegleitungen, es gibt aber auch andere Begrifflichkeiten wie Integrationshilfen oder Schulassistenz.
Was sind Schulbegleitungen?
Schulbegleitungen sind individuelle Unterstützungspersonen, die Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen im Schulalltag begleiten. Sie unterstützen dabei, Barrieren abzubauen und den Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht und an schulischen Aktivitäten zu ermöglichen.
Unsere Schulbegleitungen arbeiten eng mit den Lehrer*innen und Kindern zusammen, um eine inklusive Lernumgebung zu schaffen, in der jedes Kind sein volles Potenzial entfalten kann.
Dabei arbeiten wir ressourcenorientiert, indem wir den Blick auf die Stärken des Kindes richten und die vorhandenen Ressourcen innerhalb der Klasse aktivieren. Inklusion bedeutet für uns, die Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen am Unterricht und an den schulischen Angeboten sicherzustellen.
Wie kann man eine Schulbegleitung beantragen?
Kinder- und Jugendliche mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung:
Zuständig ist der Bezirk. Rechtlich gesehen handelt es sich um eine Leistung zur Teilhabe an Bildung nach §102 Abs. 1 Nr.3 und §75 SGB IX und §112 SGB IX.
Kinder- und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung:
Zuständig ist das Jugendamt gemäß §35a SGB VIII. Eine seelische Behinderung wird von Ärzt*innen oder Psychotherapeut*innen diagnostiziert und ist zum Beispiel Autismus oder eine Belastungsstörung. Eltern wenden sich in diesem Fall an den Kinderarzt/ die Kinderärztin bzw. ein Sozialpädiatrisches Zentrum, um eine Diagnose zu bekommen.
Kontakt
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