Was ist eine Schul- oder Individualbegleitung?
Die
Schul- und Individualbegleitung ist eine individuelle Maßnahme für Kinder und
Jugendliche, um sie in Schule, Kindergarten oder Hort zu unterstützen.
Ziel ist es, die Fähigkeiten zu erlernen, um Schwierigkeiten
alleine zu meistern und im Klassenverbund aufgenommen zu
werden.
Unsere Mitarbeiter*innen
unterstützen Kinder und Jugendliche nach ihren individuellen Bedürfnissen
und begleiten die Kinder im Schulunterricht, um eine Teilhabe in einer
Regelschule zu ermöglichen.
Wer kann eine Begleitung beantragen?
Eltern
können Schul- oder Individualbegleitungen beantragen. Diese Leistung ist eine
Form von Eingliederungshilfe oder Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche mit
körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen oder für Kinder
und Jugendliche, die von einer Behinderung bedroht sind. Die
Leistungen können laut § 35a SGB VIII bei den Jugendämtern oder gemäß §§
53, 54 SGB XXII bei den Bezirken beantragt werden.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Kind einen Anspruch auf Begleitung hat, sprechen Sie bitte mit Ihrem Kinderarzt. Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht über die Schulform ihre Kindes.
Ansprechpartnerin Landkreise Berchtesgadener Land & Traunstein:
Alexandra Müller
Bereichsleiterin
Schule
Mobil: +49 16 28 55 04 65
E-Mail: mueller@startklar-soziale-arbeit.de
Unsere Ansprechpartnerin im Landkreis Rosenheim/Wasserburg finden Sie hier