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Startklar Soziale Arbeit Oberbayern

Schul- und Individualbegleitungen

Was ist eine Schul- oder Individualbegleitung?


Die Schul- und Individualbegleitung ist eine individuelle Maßnahme für Kinder und Jugendliche, um sie in Schule, Kindergarten oder Hort zu unterstützen.

Ziel ist es, die Fähigkeiten zu erlernen, um Schwierigkeiten alleine zu meistern und im Klassenverbund aufgenommen zu werden. 
Unsere Mitarbeiter*innen unterstützen Kinder und Jugendliche nach ihren individuellen Bedürfnissen und begleiten die Kinder im Schulunterricht, um eine Teilhabe in einer Regelschule zu ermöglichen.

 

Wer kann eine Begleitung beantragen?


Eltern können Schul- oder Individualbegleitungen beantragen. Diese Leistung ist eine Form von Eingliederungshilfe oder Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen oder für Kinder und Jugendliche, die von einer Behinderung bedroht sind. Die Leistungen können laut § 35a SGB VIII bei den Jugendämtern oder gemäß §§ 53, 54 SGB XXII bei den Bezirken beantragt werden.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Kind einen Anspruch auf Begleitung hat, sprechen Sie bitte mit Ihrem Kinderarzt. Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht über die Schulform ihre Kindes.


 

Ansprechpartnerin Landkreise Berchtesgadener Land & Traunstein:

Alexandra Müller
Bereichsleiterin Schule
Mobil:   +49 16 28 55 04 65
E-Mail:
mueller@startklar-soziale-arbeit.de

 

Unsere Ansprechpartnerin im Landkreis Rosenheim/Wasserburg finden Sie hier

 

Was macht eine Schulbegleitung?

In unserem Film erklärt Alexandra Müller, Bereichsleiterin Schule von Startklar Soziale Arbeit Oberbayern die Aufgaben einer Schulbegleitung.
Die Erziehungswissenschaftlerin erklärt, wo man sie beantragen kann und wer sie bekommt.

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