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Teilhabeassistenz in Kindertagesstätten: Individualbegleitungen

Wir machen uns stark dafür, dass alle Kinder einen Regelkindergarten an ihrem Wohnort besuchen können – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen.
Eine Möglichkeit, um die Teilhabe von Kindern mit besonderen Bedürfnissen an Regelkindergärten sicherzustellen, sind Teilhabeassistenzen im Bereich Kindertagesstätten. Wir sprechen in diesem Zusammenhang von Individualbegleitungen.

Was sind Individualbegleitungen?

Individualbegleitungen in Kindertagesstätten sind Unterstützungspersonen, die Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Kita-Alltag begleiten – vergleichbar mit Schulbegleitungen. Sie unterstützen Kinder, am Gruppenprogramm teilzunehmen und fördern dabei ihre individuelle und soziale Entwicklung.
Unsere Individualbegleitungen arbeiten eng mit den Erzieher*innen der Kita sowie Fachdiensten zusammen, um die bestmögliche Teilhabe und Förderung zu gewährleisten.
Unser Ansatz ist ressourcenorientiert: Wir legen den Fokus auf die Stärken des Kindes und aktivieren die vorhandenen Ressourcen innerhalb der Gruppe. Für uns bedeutet Inklusion, die Teilhabe aller Kinder in Regeleinrichtungen wie Kindertagesstätten sicherzustellen.
Damit wollen wir Barrieren abbauen und den Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe an den Aktivitäten in der Kindertagesstätte ermöglichen.

Wie kann man eine Individualbegleitung beantragen?

Eltern können eine Individualbegleitung beim Bezirk beantragen.
Rechtlich gesehen handelt es sich im Rahmen der Eingliederungshilfe um eine „heilpädagogische Leistung“ nach §102 Abs.1 Nr.4 SGB IX und §79 SGB IX.
Kontakt

Schul- und Individualbegleitungen Berchtesgadener Land
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