Vor einem halben Jahr ist das
neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft getreten. Wir möchten das zum
Anlass nehmen, Sie über unsere Arbeit und Ihre Rechte zu informieren.
Unsere Beratungen finden jetzt
auch wieder persönlich statt, unter Einhaltung der Maskenpflicht, Abstands- und
Hygieneregeln.
Was hat sich mit der dritten Stufe des BTHGs
geändert?
-
Das Angehörigen-Entlastungsgesetz, mit dem
die Vermögensgrenzen für Angehörige erheblich erhöht wurden.
-
Unsere großen Beratungsthemen sind jedoch gleich
geblieben:
-
Wir beraten zu jeder Fragestellung, die Menschen mit
Behinderungen, deren Angehörige, Fachpersonal oder sonstige Interessierte
haben
-
Wir beraten „auf Augenhöhe“, immer partnerschaftlich - aber
fundiert.
-
Wir beraten zu allen Leistungen, die nach dem Gesetz für die
Lösung des Problems in Frage kommen können.
-
Wir beraten zu den Ressourcen, die die Ratsuchenden zur
Umsetzung haben oder erlangen können.
-
Wir beraten zu den den damit verbundenen Anträgen und
Widersprüchen (ausgenommen Rechtsberatung).
Ganzheitliche Beratung
bedeutet bei uns:
-
Wir wissen, wie es als Betroffener ist, für sich eintreten zu
müssen (Peer-Counseling, d. h. bei uns beraten Menschen, die selbst von
Behinderung betroffen sind).
-
Wir kennen die grundsätzliche Denk- und Sichtweise von
Leistungsträgern und Leistungserbringern durch unsere berufliche Erfahrung.
-
Wir orientieren uns immer an der Lebenswelt der
Ratsuchenden, so kann auch ein Gespräch über die aktuelle Lebenssituation
Gegenstand der Beratung sein und wir bieten kreative Lösungen an, die wir
durch unsere Berufserfahrung - auch aus anderen Bundesländern -
und aus unserem deutschlandweiten Netzwerk kennen.
Bitte kontaktieren Sie uns.Wir freuen uns auf Ihren
Anruf: Telefon
der Beratungsstelle:
08031 23387291,
E-Mail: EUTB@startklar-soziale-arbeit.de
Weitere Infos zur EUTB finden Sie
hier.