Arbeitsfelder
Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, eine Regelschule an ihrem Wohnort zu besuchen – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet uns, dieses Recht zu verwirklichen und eine inklusive Gesellschaft zu fördern.
Eine Möglichkeit, um die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen an Schulen sicherzustellen, sind im Bereich Schule. Wir sprechen in diesem Zusammenhang von Schulbegleitungen, es gibt aber auch andere Begrifflichkeiten wie Integrationshilfen oder Schulassistenz.
Oder „Teilhabeassistenten“???